Bei Aufsätzen und anderen unselbstständigen Veröffentlichungen ist es wichtig, dass der Druckort, das ist die Belegstelle in einem Druckwerk, nicht der Erscheinungsort, identifiziert werden kann. Darüber hinaus ist der zitierte Aufsatz mit Verfasser, Titel und Seitenzahlen aufzuführen. Die genaue Belegstelle wird häufig mit »hier« angefügt.
Dies gilt gleichermaßen für Aufsätze in Zeitschriften und Sammelbänden. Besondere Regeln gelten für Rezensionen, die den Titel des besprochenen Werks nennen sollten. Lexikonartikel werden durch ein dem Namen des Lemmas vorangesetztes »Art.« kenntlich gemacht.
Wenn Zeitschriftenaufsätze zitiert werden, muss die Zeitschrift eindeutig bestimmt werden, wozu in der Regel der Titel und der Jahrgang mit dem Erscheinungsjahr ausreichen. Bei Monats- oder Vierteljahresheften kann die Nummer angegeben werden, wenn nicht durchgängig paginiert wird, muss sie es wohl.
Aufsatz in einer Zeitschrift
Johannes Fried, Deutsche Geschichte im früheren und hohen Mittelalter. Bemerkungen zu einigen neuen Gesamtdarstellungen, in: Historische Zeitschrift 245, 1987, S. 625–659, hier S. 635.
Viele wissenschaftliche Aufsätze erscheinen in Sammelbänden (Tagungsbänden, Festschriften …), die vollständig zitiert werden müssen. Der Aufsatz soll mit Seitenzahlen und der Belegstelle genau nachgewiesen werden.
Aufsatz in einem Sammelband
Benjamin Laqua, Heilig-Geist-Hospitäler im bruderschaftlichen und kommunalen Kontext des hohen Mittelalters. Beobachtungen aus dem Nordwesten des Reichs, in: Formen der Armenfürsorge in hoch- und spätmittelalterlichen Zentren nördlich und südlich der Alpen, hrsg. v. Lukas Clemens, Alfred Haverkamp und Romy Kunert, Trier 2010 (Trierer historische Forschungen 66), S. 104-131, hier S. 117.
Wenn eine Rezension zitiert wird, empfiehlt es sich, auch das besprochene Werk zu benennen.
Besprechung (Rezension)
Gerhard Köbler, Besprechung von: Schuldenlast und Schuldenwert. Kreditnetzwerke in der europäischen Geschichte 1300-1900, hrsg. v. Gabriele B. Clemens, Trier 2009 (Trierer Historische Forschungen 65), in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte 127, 2010, S. 267.