Selbstständig erschienene Druckwerke können einen oder mehrere Autoren oder Herausgeber. Die Einzelschriften werden nennen den oder die Verfasser mit vollständigem Namen, den Ttel des Werks, Erscheinungsort und -jahr, gegebenenfalls die Schriftenreihe. In Sammelschriften werden traditionell zuerst der Sachtitel, dann die Herausgeber, heute häufiger zuerst der oder die Herausgeber, dann der Sachtitel genannt. Beide Varianten haben ihre Berechtigung, wenn sie stringent durchgehalten werden.
Im Anmerkungsapparat sollen die Werke immer mit genauer Belegstelle zitiert werden, also mit Seiten, Spalten oder sonstiger Zahl. Nur in der Bibliographie oder im Forschungsbericht kann darauf verzichtet werden.
Die Urheber der Einzel- oder Sammelschriften sollen mit Vor- und Nachnamen genannt werden. Im Apparat ist von der Voranstellung des Nachnamens abzusehen; im Literaturverzeichnis ist es Ermessenssache, aber auch keineswegs zwingend. Wenn es mehr als drei Urheber gibt, soll nur der erste namentlich aufgeführt werden (mit »u. a.«, »et al.« oder »…«).
Einzelschrift (Monographie)
Arthur Fontaine, Die Marienstätten am Trierer Markusberg. Das Ensemble von Mariensäule, Mariahilf-Kapelle und Stationsweg, Trier 2010 (Geschichte und Kultur des Trierer Landes 11), S. 17.
In Sammelschriften können auch Körperschaften als Herausgeber fungieren. Es erscheint nicht sinnvoll, diese nach dem Sachtitel zu nennen, wenn dies nicht auch mit den Herausgebern so gehandhabt wird.
Sammelband und gesammelte Schriften
Zwischen Maas und Rhein. Beziehungen, Begegnungen und Konflikte in einem europäischen Kernraum von der Spätantike bis zum 19. Jahrhundert. Versuch einer Bilanz, hrsg. v. Franz Irsigler, Trier 2006 (Trierer historische Forschungen 61).
Alfred Haverkamp, Gemeinden, Gemeinschaften und Kommunikationsformen im hohen und späten Mittelalter, hrsg. v. Friedhelm Burgard, Lukas Clemens und Michael Matheus, Trier 2002.
Bei den Zitaten werden allgemeine Abkürzungen wie »Bd.«, »S.« usw. verwendet.