Zitierrichtlinien

Was muss ein Zitat enthalten?

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

In den deutschsprachigen geisteswissenschaftlichen Veröffentlichungen enthält ein Zitat nur die bibliographisch relevanten, also die zur eindeutigen Identifizierung notwendigen Angaben:

  • Urheber,
  • Haupt- und Untertitel,
  • Ort und Jahr,
  • Hierarchie oder Schriftenreihe,
  • Seitenzahlen.

Auf die weiteren, in der bibliothekarischen Titelaufnahme wichtigen Angaben wie Verlag, ISBN u. a. kann verzichtet werden. Es sollte auch darauf verzichtet werden, wenn man diese Angaben nicht annähernd vollständig für alle Titel bereitstellen kann. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss man sich fragen, ob es sinnvoll ist, unnötige und unübliche Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen.

Urheber

Urheber sind die Verfasser, Herausgeber, Bearbeiter, Übersetzer, … der Publikationen. Diese werden namentlich genannt; wenn mehr als drei Urheber beteiligt sind, genügt es, nur den ersten namentlich zu erwähnen und auf die übrigen mit »u. a.« oder »…« zu verweisen.

Die Autoren stehen zu Beginn des Titeleintrags, die Herausgeber und sonstigen Urheber werden traditionell nach dem Titel mit der Art ihrer Urheberschaft angefügt. Um die Eindeutigkeit und somit Nachprüfbarkeit zu verbessern, sollen die Personen immer vollständig mit Vor- und Nachnamen zitiert, die Vornamen also nicht abgekürzt werden. Körperschaften werden wie die natürlichen Personen aufgeführt.

Autoren und Herausgeber

Lukas Clemens, Hochmittelalterliche Stadtburgen und -türme in Trier und ihre Bewohner, in: Zur Sozial- und Kulturgeschichte der mittelalterlichen Burg. Archäologie und Geschichte, hrsg. v. Lukas Clemens und Sigrid Schmitt, Trier 2009 (Interdisziplinärer Dialog zwischen Archäologie und Geschichte 1), S. 71-89.

Im Zitat sollte die Abfolge »[Vorname] [Nachname],« beibehalten werden. Es ist unnötig, sie umzustellen »[Nachname], [Vorname]:«. Dies kann man allenfalls für das Literaturverzeichnis erwägen. Bei der Aufzählung mehrerer Autoren ist wie bei jeder anderen Aufzählung zu verfahren.

Notwendige Titelangaben

Zu den weiteren notwendigen Titelangaben gehören Haupt- und Untertitel des Werkes, die ebenfalls vollständig zitiert werden, zumindest bis Eindeutigkeit gewährleistet ist. Haupt- und Untertitel werden durch Punkt getrennt.

Die vollständige Titelaufnahme muss auch die Angabe des Erscheinungsortes und des Erscheinungsjahres enthalten. Wenn sie fehlen, muss dies kenntlich gemacht werden durch »o. O.«, »o. J.« oder »[etwa 1950]«.

Weitere Angaben

In geisteswissenschaftlichen Texten ist es üblich, die Schriftenreihe, in der das Werk erschienen ist, mit der Bandnummer anzugeben. Sie soll in Klammern hinter die Titelangaben gesetzt werden.

Beispiel: Schriftenreihe

Christian Haller, Militärzeitschriften in der Weimarer Republik und ihr soziokultureller Hintergrund, Trier 2011 (Geschichte & Kultur. Saarbrücker Reihe 1).

Bei mehrbändigen Werken sollten das Gesamtwerk und der benutzte Einzelband kenntlich gemacht werde.

Mehrbändiges Werk

Matthias Josef Mehs: Tagebücher 1929 bis 1946, hrsg. v. Günter Wein und Franziska Wein, Trier 2011, Bd. 1, November 1929 bis Januar 1936, S. 467.

Seitenzahlen

Es ist allgemein üblich, dass in einer Quellenangabe nicht nur auf das Druckwerk, sondern auf die genaue Seitenzahl verwiesen wird (»S.« oder »p.«). Das gilt analog für Spalten (»Sp.« oder »col.«) und andere Nummernkreise (»Nr.«, »Kap.«, »Dok.«, …).

Gekürzt wird häufig mit »f.« und »ff.«, wobei mit »ff.« auf eine unbestimmte Anzahl an Folgeseiten verwiesen wird. Die Verdoppelung des Plurals folgt übrigens der humanistisch-lateinischen Tradition.