Bei der Zitation von Dokumenten und Literatur ist auf Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu achten. Man sollte außerdem die Konventionen des jeweiligen Fachgebietes einhalten, da (unmotivierte) Abweichungen als störend empfunden werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Platzersparnis.
Ansonsten gelten in den Quellenangaben und auch in den Anmerkungen die allgemeinen orthographischen Regeln. Die Normen der Groß- und Kleinschreibung sowie der Zeichensetzung werden besonders häufig verletzt. In den meisten Fällen gibt es überhaupt keinen Ermessensspielraum in Fragen der Rechtschreibung.
Einen Zweifelsfall stellen die fremdsprachigen Titelangaben dar, z. B. bei der Groß- und Kleinschreibung der Sachtitel. Hier ist es üblich, die orthographischen Regeln der jeweiligen Sprachgemeinschaft anzuwenden. Als Sonderfall sind die englischen (und amerikanischen) Werke zu betrachten, die alle bedeutungstragenden Wörter im Titel groß schreiben. Diese anglo-amerikanische Zitierregel weicht von der allgemeinen Ortographie ab, in der nur die Namen groß geschrieben werden.
Fremdsprachige Titel
Credit and Debt in Medieval England, ed. by Phillip R. Schofield and Nicholas J. Mayhew, Oxford 2002, p. 23.
Laurence Fontaine, Histoire du colportage en Europe, XVe-XIXe siècles, Paris 1993, p. 156.
Ein weiterer Zweifelsfall der Orthographie sind die Anführungszeichen wie im folgenden Beispiel, je nach dem, ob man die Literaturangabe selbst als Zitat ansieht (dann einfache Anführungszeichen) oder nicht.
Orthographie
Herbert Eiden, »In der Knechtschaft werdet ihr verharren …«. Ursachen und Verlauf des englischen Bauernaufstandes von 1381, Trier 1995 (Trierer historische Forschungen 32), S. 34, Anm. 56.
In vielen deutschsprachigen Publikationen werden die Urheber in Kapitälchen oder Kursive gesetzt. Das ist wohl, unter dem Postulat der Einheitlichkeit, Ermessenssache. In englischsprachigen Texten wird häufig der Haupttitel des zitierten Werkes hervorgehoben oder sogar in Anführungszeichen gesetzt.