Zitierrichtlinien

Die Zitation ist bei Fachbüchern von vorrangiger Bedeutung, und ihre Beherrschung gehört zum Fachwissen der Autoren. Die in diesem Bereich zusammengestellten Zitierrichtlinien können daher nur Orientierung geben. Bei Reihenveröffentlichungen allerdings sollten sie genau beachtet werden.

Allgemeine Zitierregeln

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

Bei der Zitation von Dokumenten und Literatur ist auf Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu achten. Man sollte außerdem die Konventionen des jeweiligen Fachgebietes einhalten, da (unmotivierte) Abweichungen als störend empfunden werden. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Platzersparnis.

Ansonsten gelten in den Quellenangaben und auch in den Anmerkungen die allgemeinen orthographischen Regeln. Die Normen der Groß- und Kleinschreibung sowie der Zeichensetzung werden besonders häufig verletzt. In den meisten Fällen gibt es überhaupt keinen Ermessensspielraum in Fragen der Rechtschreibung.

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Was muss ein Zitat enthalten?

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

In den deutschsprachigen geisteswissenschaftlichen Veröffentlichungen enthält ein Zitat nur die bibliographisch relevanten, also die zur eindeutigen Identifizierung notwendigen Angaben:

  • Urheber,
  • Haupt- und Untertitel,
  • Ort und Jahr,
  • Hierarchie oder Schriftenreihe,
  • Seitenzahlen.

Auf die weiteren, in der bibliothekarischen Titelaufnahme wichtigen Angaben wie Verlag, ISBN u. a. kann verzichtet werden. Es sollte auch darauf verzichtet werden, wenn man diese Angaben nicht annähernd vollständig für alle Titel bereitstellen kann. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, muss man sich fragen, ob es sinnvoll ist, unnötige und unübliche Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen.

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Literaturverzeichnis

Erstellt am 15.11.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

In der deutschsprachigen, aber auch französischen oder italienischen Literatur, wird nur bei selbstständig erschienen Einzelschriften ein Literaturverzeichnis erwartet. In Aufsätzen ist das unüblich; hier wird die Quelle bei ihrer ersten Nennung im Anmerkungsapparat vollständig, danach mit Verweis hierauf in Kurzform zitiert.

Zusammen mit dem Quellenverzeichnis weist das Literaturverzeichnis die verwendeten Quellen und Literatur vollständig nach und dient so als Referenz für die Kurzzitate im Apparat. Es kann in mehrere alphabetisch sortierte Blöcke untergliedert werden.

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Voll- und Kurzzitat

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

Im Umgang mit mehrfach zitierten Quellen scheint es generell sinnvoll zu sein, ein Werk genau einmal vollständig und ansonsten ausschließlich in Kurzform zu zitieren. Die Kurzform soll eindeutig und auch aussagekräftig sein. Die vollständige Quellenangabe muss leicht auffindbar sein.

Die mehrfach genannte Quelle ist sinnvollerweise bei dem ersten Auftauchen im Apparat ausführlich, danach mit Verweis hierauf kurz zu zitieren. Der Verweis sieht so aus: »(wie Anm. XY)« oder so ähnlich und kann wohl unter bestimmten Umständen entfallen. Wenn ein Literaturverzeichnis existiert, sind im Apparat ausschließlich Kurzzitate zu verwenden, auch bei der ersten Nennung.

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Einzel- und Sammelschriften

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

Selbstständig erschienene Druckwerke können einen oder mehrere Autoren oder Herausgeber. Die Einzelschriften werden nennen den oder die Verfasser mit vollständigem Namen, den Ttel des Werks, Erscheinungsort und -jahr, gegebenenfalls die Schriftenreihe. In Sammelschriften werden traditionell zuerst der Sachtitel, dann die Herausgeber, heute häufiger zuerst der oder die Herausgeber, dann der Sachtitel genannt. Beide Varianten haben ihre Berechtigung, wenn sie stringent durchgehalten werden.

Im Anmerkungsapparat sollen die Werke immer mit genauer Belegstelle zitiert werden, also mit Seiten, Spalten oder sonstiger Zahl. Nur in der Bibliographie oder im Forschungsbericht kann darauf verzichtet werden.

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Aufsätze und Rezensionen

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

Bei Aufsätzen und anderen unselbstständigen Veröffentlichungen ist es wichtig, dass der Druckort, das ist die Belegstelle in einem Druckwerk, nicht der Erscheinungsort, identifiziert werden kann. Darüber hinaus ist der zitierte Aufsatz mit Verfasser, Titel und Seitenzahlen aufzuführen. Die genaue Belegstelle wird häufig mit »hier« angefügt.

Dies gilt gleichermaßen für Aufsätze in Zeitschriften und Sammelbänden. Besondere Regeln gelten für Rezensionen, die den Titel des besprochenen Werks nennen sollten. Lexikonartikel werden durch ein dem Namen des Lemmas vorangesetztes »Art.« kenntlich gemacht.

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Gedruckte und ungedruckte Quellen

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

In den Geisteswissenschaften gibt es grundsätzlich die Trennung der Quellen oder Primärmaterialien von der Forschungsliteratur. Dementsprechend findet sich häufig die Trennung in Quellen- und Literaturverzeichnis. Die ungedruckten Quellen werden stets von dem Verzeichnis der Druckwerke getrennt, da hier nach Aufbewahrungsort mit Signaturen zitiert wird.

Gedruckte Quellen und Quellensammlungen werden dagegen im Literaturverzeichnis nachgewiesen, wo sie wiederum ausgegliedert werden können, wenn dies möglich ist.

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Internetquellen

Erstellt am 11.08.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

Die Zitation von Internetquellen nennt außer den bibliographischen Angaben die Belegstelle in Form eines Url als statischem Verweis und einen »Zeitstempel«. Hiermit soll belegt sein, dass die herangezogene Quelle an dem benannten Tag unter der angegebenen Adresse erreichbar war.

Da ein solcher Beleg nichts wert ist, wenn das zitierte Werk nicht auch gedruckt vorliegt, handelt es sich bei den Internetquellen wohl nur um eine alternative Ausgabeform der gedruckten Literatur. Was soll mit reinen Internetquellen ansonsten auch belegt werden?

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Neuauflage

Erstellt am 15.11.2011 Kategorie: Zitierrichtlinien

Es versteht sich von selbst, dass die veränderte Neuauflage eines Werkes kenntlich gemacht werden muss. Bei unveränderten Nachdrucken scheint das dagegen entbehrlich zu sein.

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