Mit der Inverlagnahme entstehen rechtliche Beziehungen zwischen Autor und Verlag, die in beiderseitigem Interesse geregelt werden sollen, verbindlich und vorhersehbar. Hierzu wird ein Autorenvertag abgeschlossen, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien genau geregelt sind.
Wir ziehen üblicherweise einen Standardvertrag heran, nämlich den des »Börsenvereins des deutschen Buchhandels«, und passen diesen an den konkreten Fall an. Der Börsenverein ist die Vertretung des Buchhandels in Deutschland, zu dem auch die Verlage (eigentlich: »Verlagsbuchhandlungen«) gehören. Man kann also davon ausgehen, dass hier insbesondere die Interessen der Verlage berücksichtigt sind. Die Rechtsposition der Autoren ist aber so stark, dass hier keine Gefahr für ihn ausgeht. Von Seiten der Autorenverbände gibt es daher gar keinen Standardvertrag.
Die Investitionen, die wir bereits vor Auslieferung eines Titels tätigen, müssen wir schützen. Daher ist es wichtig, dass ein Autorenvertrag geschlossen wird.